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Solltest du noch Druckguthaben auf deinem Konto haben, wenn du dich exmatrikulieren möchtest, kannst du dieses von uns zurückbekommen. Achte aber darauf, dass wir nur Druckguthaben zurückzahlen, | Solltest du noch Druckguthaben auf deinem Konto haben, wenn du dich exmatrikulieren möchtest, kannst du dieses von uns zurückbekommen. Achte aber darauf, dass wir nur Druckguthaben zurückzahlen, | ||
- | Wir können in der Chipkartenstelle ZHG das eingezahlte Geld auf deinen Studienausweis übertragen. Dieses kannst du dir dann vom Studentenwerk bar auszahlen lassen. | + | Das Druckguthaben kann dir nach der Exmatrikulation nur auf dein Konto zurück überwiesen werden. Bitte wende dich dafür unter Nennung deines Accountnamens, |
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