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 Solltest du noch Druckguthaben auf deinem Konto haben, wenn du dich exmatrikulieren möchtest, kannst du dieses von uns zurückbekommen. Achte aber darauf, dass wir nur Druckguthaben zurückzahlen, welches du selber eingezahlt hast. Es werden keine Druckquoten der Fakultäten erstattet. Solltest du noch Druckguthaben auf deinem Konto haben, wenn du dich exmatrikulieren möchtest, kannst du dieses von uns zurückbekommen. Achte aber darauf, dass wir nur Druckguthaben zurückzahlen, welches du selber eingezahlt hast. Es werden keine Druckquoten der Fakultäten erstattet.
  
-Wir können in der Chipkartenstelle ZHG das eingezahlte Geld auf deinen Studienausweis übertragenDieses kannst du dir dann vom Studentenwerk bar auszahlen lassen.+Das Druckguthaben kann dir nach der Exmatrikulation nur auf dein Konto zurück überwiesen werdenBitte wende dich dafür unter Nennung deines Accountnamens, deiner Matrikelnummer und IBAN an den [[campussupport@uni-goettingen.de]].
  
support/drucken/rueckerstattung_exmatrikulierte.1693385163.txt.gz · Zuletzt geändert: 30.08.2023 10:46 von hoff14

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